Datenschutzberatung

Datenschutzberatung und Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Das wichtigste zum Datenschutz

Datenschutz ist nicht freiwillig!

Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, egal ob 300 Mitarbeiter oder Einzelkämpfer. Alle sind verpflichtet für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu sorgen.

Dies umfasst zahlreiche Aufgaben, die von einem Unternehmer erfüllt werden müssen. Es beginnt bei der Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz, über das Führen eines Verfahrensverzeichnis bis hin zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen um die entsprechenden Sicherheits- und Schutzanforderungen zu erfüllen.

 

Was sind die wichtigsten Anforderungen?

Sie müssen ein internes sowie ein externes Verfahrensverzeichnis führen. Außerdem müssen Sie mit allen Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.

Möglicherweise besteht auch die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

 

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Ab 10 Mitarbeitern, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder ab 20 Mitarbeitern, die nicht automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn eine Vorabkontrolle erforderlich ist, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wenn Sie zum Beispiel eine Videoüberwachung einsetzen benötigen Sie unabhängig von der Mitarbeiterzahl in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten.

 

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG)?

Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz nicht einhalten, ist die Aufsichtsbehörde dazu ermächtigt Bußgelder zu verhängen. Diese können schnell mehrere tausend Euro betragen. Außerdem sind je nach Schwere des Verstoßes auch Haftstrafen möglich. Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Strafen bei Verstößen angehoben. Die EU-DSGVO tritt im Mai 2018 in Kraft.

 

Unsere Leistungen

Beratung

Wir beraten Sie im Bezug auf Datenschutz und helfen Ihnen so die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Besonders dann wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine Beratung sinnvoll um sicherzustellen, dass das Bundesdatenschutzgesetz eingehalten wird um Bußgelder zu vermeiden.

 

Verfahrensverzeichnis

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen das interne sowie externe Verfahrensverzeichnis und halten die technischen und organisatorischen Maßnahmen fest.

 

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Sie können uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen damit Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Datenschutz Check

Verarbeiten Sie personenbezogene Daten?

Wenn Sie keine personenbezogene Daten verarbeiten betrifft Sie das Bundesdatenschutzgesetz nicht.

Sind mit der Verarbeitung mehr als 9 Personen beschäftigt?

Personen bezieht sich hier tatsächlich auf einzelne Personen, dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Voll- oder Teilzeitangestellte, Freelancer oder sonstige Mitarbeiter handelt.

Haben Sie eine Videoüberwachung?

Es besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben können Sie davon ausgehen, dass für Sie die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Wenn Sie hierzu weitere Informationen wünschen können Sie uns gerne kontaktieren, wir beraten Sie auch unabhängig einer Bestellung gerne im Bezug auf Datenschutz.

Es besteht keine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Beachten Sie aber, dass Sie trotzdem die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten müssen. Sie müssen zum Beispiel durch technische und organisatorische Maßnahmen die Sicherheit der Daten gewährleisten. Außerdem müssen Sie ein Verfahrensverzeichnis führen und mit externen Dienstleistern unter Umständen Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.

Wir beraten Sie gerne im Bezug auf zu treffende Maßnahmen damit Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

 

Alle Angaben ohne Gewähr, wenn Sie uns kontaktieren prüfen wir gerne im Detail, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder nicht. Dieser Check überprüft nur die am weitesten verbreiteten Fälle, deckt aber keine besonderen Fälle ab. Der Verkauf von Daten (Adresshandel) ist zum Beispiel ebenso wenig berücksichtigt wie die nicht-automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten.