Das wichtigste zum Datenschutz
Datenschutz ist nicht freiwillig!
Datenschutz betrifft jedes Unternehmen, egal ob 300 Mitarbeiter oder Einzelkämpfer. Alle sind verpflichtet für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu sorgen.
Dies umfasst zahlreiche Aufgaben, die von einem Unternehmer erfüllt werden müssen. Es beginnt bei der Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz, über das Führen eines Verfahrensverzeichnis bis hin zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen um die entsprechenden Sicherheits- und Schutzanforderungen zu erfüllen.
Was sind die wichtigsten Anforderungen?
Sie müssen ein internes sowie ein externes Verfahrensverzeichnis führen. Außerdem müssen Sie mit allen Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Möglicherweise besteht auch die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Ab 10 Mitarbeitern, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder ab 20 Mitarbeitern, die nicht automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder wenn eine Vorabkontrolle erforderlich ist, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wenn Sie zum Beispiel eine Videoüberwachung einsetzen benötigen Sie unabhängig von der Mitarbeiterzahl in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten.
Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG)?
Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz nicht einhalten, ist die Aufsichtsbehörde dazu ermächtigt Bußgelder zu verhängen. Diese können schnell mehrere tausend Euro betragen. Außerdem sind je nach Schwere des Verstoßes auch Haftstrafen möglich. Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Strafen bei Verstößen angehoben. Die EU-DSGVO tritt im Mai 2018 in Kraft.
Unsere Leistungen
Beratung
Wir beraten Sie im Bezug auf Datenschutz und helfen Ihnen so die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Besonders dann wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine Beratung sinnvoll um sicherzustellen, dass das Bundesdatenschutzgesetz eingehalten wird um Bußgelder zu vermeiden.
Verfahrensverzeichnis
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen das interne sowie externe Verfahrensverzeichnis und halten die technischen und organisatorischen Maßnahmen fest.
Stellung des Datenschutzbeauftragten
Sie können uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen damit Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen.